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Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI – Häusliche Pflege bei Verhinderung

Sie haben Ihren Angehörigen bereits mindestens 12 Monate zu Hause gepflegt und möchten endlich einmal Urlaub machen? Kein Problem! Ihnen steht die Verhinderungspflege der Pflegekasse zu. Die Pflegekasse übernimmt bei Verhinderung der Pflegeperson die Kosten für längstens vier Wochen je Kalenderjahr.

Auch wenn Sie selbst erkranken oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert sein sollten, übernimmt die Pflegekasse die Aufwendungen für Ihre Vertretung.

Informieren Sie sich über unsere Leistungen und genießen Sie unbesorgt die freie Zeit außerhalb ihrer eigenen vier Wände!




Unsere Leistungen im Detail




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