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Verhinderungspflege
nach § 39 SGB XI
Freie Tage genießen und Ihre Lieben
in guten Händen wissen:
Sie haben Ihren Angehörigen bereits mindestens
12 Monate zu Hause gepflegt und möchten auch
einmal Urlaub machen?
Kein Problem! Ihnen steht die Verhinderungspflege
der Pflegekasse zu. Die Pflegekasse übernimmt
bei Verhinderung der Pflegeperson die
Kosten für eine Ersatzkraft für längstens vier Wochen
je Kalenderjahr.
Auch wenn Sie selbst erkranken oder aus anderen
Gründen an der Pflege gehindert sein sollten,
übernimmt die Pflegekasse die Aufwendungen
für Ihre Vertretung.
Informieren Sie sich über unsere Leistungen
und genießen Sie unbesorgt die freie
Zeit außerhalb Ihrer eigenen vier Wände!
Unsere Leistungen im Detail
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