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23.01.2012
Fachvortrag "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" im Maternus-Stift
Wer mag sich schon vorstellen, nicht mehr selbst über die eigenen Angelegenheiten entscheiden zu können. Ernste Erkrankungen oder Unfälle können dies aber verursachen.
Vorsorge ist also das Gebot der Stunde. Wer regelt die finanziellen Angelegenheiten des Patienten? Wer bestimmt den Aufenthaltsort? Was gilt für die medizinische Behandlung?
Auch nahe Angehörige können nur im Sinne des Patienten handeln, wenn sie dazu von ihm ermächtigt wurden.
Das Seniorencentrum Maternus-Stift in Altenburg lädt daher am 31. Januar 2012 um 18.30 Uhr zum Informationsvortrag „Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung“ ein.
Einrichtungsleiterin Elisabeth Schroeder-Solf ist es gelungen, die Experten Ralph Seeger und Uwe Moschkau vom SKFM des Landkreises Ahrweiler zu gewinne, die bereits Anfang Dezember einen Fachvortrag zur Patientenverfügung im Maternus-Stift gehalten haben. Auch diese Mal werden zu diesem komplexen Thema ausführlich berichten und auch gerne Fragen der Zuhörer beantworten.
Liegt nämlich eine Patientenverfügung vor, haben Ärzte, Betreuer oder bevollmächtigte Personen eine konkrete Orientierung, wie im Ernstfall vorzugehen ist. Darum ist es empfehlenswert, eigene Wünsche zur Behandlung oder auch Nichtbehandlung rechtzeitig und sorgfältig zu überdenken und möglichst im Detail schriftlich zu fixieren.
Wer einer Vertrauensperson zusätzlich eine Vorsorgevollmacht erteilt, kann seine gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten in deren Hände geben und / oder sie mit der Überwachung der in der Patientenverfügung getroffenen Anordnungen beauftragen.
Die Referenten werden auch wichtige Details wie Inhalt, Form, Aufbewahrung, Widerruf und Änderung der Dokumente besprechen und Tipps zu Missbrauchsschutz der Verfügungen und Vollmachten geben.
Pressevertreter sind zu den Veranstaltungen herzlich willkommen.
Ihr Ansprechpartner:
Elisabeth Schroeder-Solf, Einrichtungsleitung
Seniorencentrum Maternus-Stift
Schulstraße 7
53505 Altenahr-Altenburg
Tel.: 02643 – 90 46 - 0
leitung.altenahr@cura-ag.com
www.maternus-senioren.de
Vorsorge ist also das Gebot der Stunde. Wer regelt die finanziellen Angelegenheiten des Patienten? Wer bestimmt den Aufenthaltsort? Was gilt für die medizinische Behandlung?
Auch nahe Angehörige können nur im Sinne des Patienten handeln, wenn sie dazu von ihm ermächtigt wurden.
Das Seniorencentrum Maternus-Stift in Altenburg lädt daher am 31. Januar 2012 um 18.30 Uhr zum Informationsvortrag „Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung“ ein.
Einrichtungsleiterin Elisabeth Schroeder-Solf ist es gelungen, die Experten Ralph Seeger und Uwe Moschkau vom SKFM des Landkreises Ahrweiler zu gewinne, die bereits Anfang Dezember einen Fachvortrag zur Patientenverfügung im Maternus-Stift gehalten haben. Auch diese Mal werden zu diesem komplexen Thema ausführlich berichten und auch gerne Fragen der Zuhörer beantworten.
Liegt nämlich eine Patientenverfügung vor, haben Ärzte, Betreuer oder bevollmächtigte Personen eine konkrete Orientierung, wie im Ernstfall vorzugehen ist. Darum ist es empfehlenswert, eigene Wünsche zur Behandlung oder auch Nichtbehandlung rechtzeitig und sorgfältig zu überdenken und möglichst im Detail schriftlich zu fixieren.
Wer einer Vertrauensperson zusätzlich eine Vorsorgevollmacht erteilt, kann seine gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten in deren Hände geben und / oder sie mit der Überwachung der in der Patientenverfügung getroffenen Anordnungen beauftragen.
Die Referenten werden auch wichtige Details wie Inhalt, Form, Aufbewahrung, Widerruf und Änderung der Dokumente besprechen und Tipps zu Missbrauchsschutz der Verfügungen und Vollmachten geben.
Pressevertreter sind zu den Veranstaltungen herzlich willkommen.
Ihr Ansprechpartner:
Elisabeth Schroeder-Solf, Einrichtungsleitung
Seniorencentrum Maternus-Stift
Schulstraße 7
53505 Altenahr-Altenburg
Tel.: 02643 – 90 46 - 0
leitung.altenahr@cura-ag.com
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